Im Ausland lebende Bürger, die ihre Beziehungen zur Türkei nicht abgebrochen haben, stehen weiterhin mit den Menschen in der Türkei in Kontakt. Bürger, die ihre Beziehungen zur Türkei sowohl in rechtlichen als auch in privaten Angelegenheiten aufrechterhalten, können in manchen Fällen in rechtlicher Hinsicht abgeschieden sein. Bürger, die ein Rechtsverfahren aufgrund ihres Auslandsaufenthalts nicht engmaschig verfolgen können, begegnen in dieser Hinsicht vielfältigen Problemen.
Diese Bürger können die Forderungs- und Vollstreckungsverfahren in der Türkei nicht hinreichend verfolgen. Aus diesem Grund entstehen ihnen Probleme und sie sind deshalb nicht in der Lage, ihre Forderungen einzutreiben. Der Umstand, dass die Forderungen im Ausland bestehen, wirkt sich ebenfalls auf die Situation aus. Möglicherweise möchten diese Bürger ein Gerichtsverfahren anstrengen, um Ansprüche aus ihrer Forderung oder Erbschaft in der Türkei geltend zu machen. Aufgrund des Umstandes, dass sie sich im Ausland aufhalten, können sie in dieser Angelegenheit jedoch möglicherweise keine Schritte unternehmen, weil ihnen keine ausreichenden Informationen über die Erbschaft oder Forderungen vorliegen. Zur Eintreibung dieser Forderungen kann es erforderlich sein, das Vermögen des Schuldners zu ermitteln.
Wie lassen sich verschiedene Forderungsarten und ihre Vollstreckung in der Türkei folgen?
Im Ausland wohnhafte Bürger können Schwierigkeiten bei der Anstrengung eines Gerichtsverfahrens haben, da sie nicht in der Türkei wohnhaft sind. Ein in Deutschland lebender Staatsbürger, der eine Forderung in der Türkei hat, kann beispielsweise diese Forderung, das Vollstreckungsverfahren und die Vermögensermittlung und -feststellung des Schuldners möglicherweise nicht verfolgen. Da er sich im Ausland aufhält, kann er nicht die Verfahren anstoßen, die in den öffentlichen Behörden erfolgen müssen.
Um seine Forderungen einzutreiben, muss er ein Vollstreckungsverfahren einleiten. Um Forderungen einzutreiben, muss das Vermögen des Schuldners ermittelt werden. Nach der Feststellung des Vermögens des Schuldners bestimmt der Gläubiger, welchen Rechtsweg er verfolgen möchte. Ist die Eintreibung der Forderung nicht möglich, kann sie auch durch Einleitung eines Zwangsvollstreckungsverfahrens gegen den Schuldner eingezogen werden.
Im Ausland wohnhafte Bürger sind verpflichtet, bei der Ermittlung des Vermögens und der Anschrift des in der Türkei wohnhaften Schuldners Beratungsdienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Vor dem Vollstreckungsverfahren und dem Rechtsstreit zu den Forderungen in unserem Land ist es von entscheidender Bedeutung, die Adresse des Schuldners und sein Vermögen zu ermitteln. UDA Legal arbeitet mit erfahrenen Anwälten und Organisationen zusammen, um die beste und zuverlässigste zu bieten.
Die Weiterverfolgung aller Arten von Forderungen in der Türkei, Vollstreckungsverfahren sowie die Ermittlung und Feststellung des Schuldnervermögens erfolgen ohne Information der gegenständlichen Person. UDA Legal bietet Dienstleistungen an, die bei der Entscheidungsfindung in Rechtsstreitigkeiten und der angemessenen Lösung behilflich sind.