Die meisten in Deutschland lebenden türkischen Staatsbürger pflegen weiterhin enge Beziehungen in der Türkei. Im Ausland lebende Bürger, die ihre Beziehungen zur Türkei sowohl in juristischer als auch in privater Hinsicht nicht vollständig abbrechen, besuchen regelmäßig ihr Land. Da sie jedoch im Ausland leben, können sie bei der Weiterverfolgung von rechtlichen Verfahren in der Türkei zahlreichen Problemen begegnen.
Zu den größten rechtlichen Problemen, mit denen die in Deutschland lebenden türkischen Staatsbürger zu tun haben können, zählt die Weiterverfolgung aller Arten von Forderungen in der Türkei, sowie etwaige Vollstreckungsverfahren sowie die Ermittlung und Bestimmung des Vermögens des Schuldners. Forderungen und Zwangsvollstreckungsverfahren von im Ausland lebenden Bürgern gehören zu den größten juristischen Problemen, die sich im Ausland auftun können.
Sämtliche Forderungsarten und sowie die Weiterverfolgung ihrer Vollstreckung in der Türkei
Im Ausland lebende Staatsbürger können die rechtlichen und staatlichen Transaktionen nicht engmaschig verfolgen, da sie sich nicht in der Türkei aufhalten. Beispielsweise kann ein in Deutschland lebender Bürger seine in der Türkei bestehende Forderung nicht weiterverfolgen, Vollstreckungsverfahren anstrengen und das Vermögen des Schuldners ermitteln und feststellen. Da sie sich im Ausland aufhalten, können sie nicht an den Verfahren teilnehmen, die in den Behörden anzustrengen sind.
In manchen Situationen können in Deutschland wohnhafte türkische Staatsbürger ihre Forderungen nicht eintreiben und kein Vollstreckungsverfahren einleiten. Der Umstand, dass der Gläubiger im Ausland lebt und sich nicht in der Türkei aufhält, gehört zu den wichtigsten Faktoren, die diese Situation beeinflussen. Für den Forderungseinzug ist die Ermittlung und Feststellung des Vermögens des Schuldners von größter Bedeutung. Da der Gläubiger nicht eigenständig ein gerichtliches Verfahren anstrengen kann, kann er auch seine Forderung eintreiben und muss mit den Nachteilen leben.
Vor dem Vollstreckungsverfahren und dem Rechtsstreit über ihre in der Türkei bestehenden Forderungen müssen die im Ausland lebenden Bürger Nachforschungen über das Vermögen und die Anschrift des Schuldners anstellen. Zur Betreibung der Forderungen in der Türkei ist es notwendig, das Vermögen des Schuldners zu ermitteln und festzustellen. Nach der Ermittlung und Feststellung des Vermögens des Schuldners entscheidet der Gläubiger, welchen rechtlichen Weg er gehen möchte. Sofern erforderlich, kann er seine Forderungen durch die Anstrengung von Vollstreckungsverfahren gegen den Schuldner eintreiben.
Weiterverfolgung der Vollstreckung in der Türkei
Gemäß der Rechtsordnung der Türkei gibt es Vollstreckungsverfahren mit und ohne Urteil über die Betreibung der Forderungen durch den Gläubiger. Das Vollstreckungsverfahren mit Beschluss ist ein gerichtliches Verfahren, das angestrengt wird, wenn der Gläubiger sich zuerst an das Gericht wendet und die Vollstreckung dieses Beschlusses beantragt, indem er sich nach einem Beschluss zu seinen Gunsten, d. h. auf einen erfolgten Beschluss hin, an die Vollstreckungsbehörde wendet.
Vollstreckungsverfahren ohne Beschluss sind Vollstreckungsverfahren, die auf Antrag des Gläubigers bei der Vollstreckungsbehörde durchgeführt werden. In Vollstreckungsverfahren ohne Beschluss besteht keine Notwendigkeit, eine gerichtliche Entscheidung herbeizuführen oder ein Dokument oder einen Nachweis über der Forderung zu erhalten. Gegenstand eines Vollstreckungsverfahrens ohne Beschluss können nur Forderungen in Geld und Sicherheiten sein. Gegenstand einer Vollstreckung mit Beschluss können jedoch nicht nur Geld oder Sicherheiten, sondern auch die Übergabe und Räumung von immateriellen Vermögensgütern sein. Um ein Vollstreckungsverfahren anzustrengen, muss zunächst ein richterlicher Beschluss ergehen.
Im Ausland lebende Bürger sollten sich im Rahmen der Bestimmung von Vermögenswerten beraten lassen und bei dieser Gelegenheit ihre Fragen zum Schuldner in der Türkei vorbringen. Die Anstellung von Nachforschungen über das Vermögen und die Anschrift des Schuldners vor dem Vollstreckungsverfahren und dem Rechtsstreit über die in der Türkei bestehenden Forderungen ist von großer Bedeutung. UDA Legal bietet an, um bei der Entscheidungsfindung über die Klageerhebung und die Weiterverfolgung mit dem entsprechenden Ergebnis zu unterstützen.
In der Türkei ermittelt UDA Legal Consulting alle Arten von Forderungen und beschäftigt sich mit Zwangsvollstreckungsverfahren sowie der Ermittlung und Feststellung des Schuldnervermögens. Dabei gehen wir so diskret vor, dass die gegenständliche Person nicht einmal Kenntnis von unseren Ermittlungen erlangen wird. Abhängig vom jeweiligen Ergebnis berät UDA Legal Consultancy zu der Frage, um ein Vollstreckungsverfahren oder ein Rechtsstreit angestrengt werden soll.