Anwälte

Beispielfall:

Sie obsiegen in einem in Deutschland geführten Verfahren und können jedoch aufgrund der Vermögenslosigkeit des Gegners in Deutschland nicht vollstrecken, bzw. Ihr Vollstreckungsversuch würde ins Leere laufen. Sie haben jedoch den Verdacht oder die Information, dass die Person in der Türkei vermögend ist. Dies können Sie dem Gegner jedoch nicht nachweisen.

Sie setzen sich in diesem Falle mit uns in Verbindung und übermittelt uns die türkische Personalausweisnummer und erteilen uns einen Rechercheauftrag. Im Anschluss können wir mit unserer Recherchearbeit beginnen. Wir fragen beim türkischen Grundbuchamt nach unbeweglichem Eigentum des Gegners.

So ermitteln wir detaillierte Informationen über die abgefragte Person und ihre Immobilie in der Türkei wie z.B. die Kartenansicht, vollständige Anschrift sowie Bilder der Immobilie.

Nach Abschluss unserer Ermittlungsarbeit setzen wir uns mit ihnen in Verbindung und präsentieren Ihnen unsere Ermittlungsergebnisse und stellen Ihnen die Ermittlungsakte zur Verfügung. Nunmehr können Sie mit den vorhandenen Ergebnissen und Nachweisen in der Türkei die Vollstreckung in das Vermögen des Gegners einleiten lassen. Sollte unsere Recherchearbeit ins Leere laufen und wir über den Gegner keine Ergebnisse erzielen können, teilen wir Ihnen das selbstverständlich auch mit. In diesem Fall werden alle von Ihnen übermittelten Daten vernichtet und der Vorgang bei uns abgeschlossen. Der komplette Vorgang bleibt während des ganzen Verfahrens anonym.