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Weiterverfolgung von Forderungen von im Ausland wohnhaften türkischen Staatsbürgern

Teilen : vor 2 Jahren
Weiterverfolgung von Forderungen von im Ausland wohnhaften türkischen Staatsbürgern

Im Ausland lebende türkische Staatsbürger können ihre Rechtsgeschäfte in der Türkei nicht engmaschig verfolgen. Eines der schwierigsten rechtlichen Probleme für im Ausland lebende Bürger ist derzeit die Verfolgung aller Arten von Forderungen in der Türkei sowie von entsprechenden Vollstreckungsmaßnahmen und die Ermittlung und Bestimmung des Schuldnervermögens. Die Weiterverfolgung der Forderungen von im Ausland lebenden Bürgern ist eine der wichtigsten rechtlichen Fragen, die sich aus dem ausländischen Wohnsitz einer Partei ergeben.

Es gibt Situationen, in denen im Ausland lebende türkische Staatsbürger erhebliche Probleme bei der Weiterverfolgung von Forderungen und der Zwangsvollstreckung oder bei der Eintreibung von Forderungen und Schulden haben. Der Umstand, dass sich ein Gläubiger im Ausland befindet, hat ebenso Einfluss auf die Situation. Zur Eintreibung dieser Forderungen ist es erforderlich, das Vermögen und die Außenstände des Schuldners zu ermitteln.

Millionen von Bürgern leben im Ausland, und diese Bürger haben weiterhin noch ihre Immobilien, ihre Investitionen und ihre Familienbeziehungen in der Türkei. Dass es in solchen Fällen zu gewissen Problemen im Hinblick auf die Beziehung zwischen Schuldner und Gläubiger kommen kann, ist vor diesem Hintergrund ganz normal. Wenn ein Bürger im Ausland lebt, kann er seine Forderungen gegenüber einem in der Türkei wohnhaften Schuldner möglicherweise nicht eintreiben.

Millionen von im Ausland lebenden türkischen Staatsbürgern wollen jedoch in der Lage sein, an ihren sich in der Türkei ereignenden rechtlichen Belangen mitzuwirken. Der Umstand, dass ein Kreditnehmer im Ausland lebt, hindert ihn nicht daran, eine Zahlungsanweisung zu senden oder ein Vollstreckungsverfahren durchzuführen. Dennoch ist es äußerst wichtig, in einem solchen Fall rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen. Insbesondere sollte rechtlicher Rat zu Fragen des Vollstreckungsverfahrens und zur Ermittlung und Feststellung des Schuldnervermögens eingeholt werden.

Weiterverfolgung von Forderungen und Vollstreckungen im türkischen Recht

In der türkischen Rechtsordnung gibt es gerichtliche Verfahren sowie Verfahren ohne Urteil über die Eintreibung von Forderungen. Das Urteilsverfahren ist eine Methode zur rechtlichen Weiterverfolgung, die der Gläubiger vornimmt, indem er sich zuerst an das Gericht wendet. Im Anschluss an die Verhandlung ergeht ein Beschluss. Bei der späteren Antragstellung bei einer Vollstreckungsbehörde wird die Vollstreckung des entsprechenden Bescheides beantragt. Bei der Weiterverfolgung der Vollstreckung ohne Urteil handelt es sich um die Weiterverfolgung der Vollstreckung durch den Gläubiger durch Kontaktaufnahme mit der Vollstreckungsbehörde.

Es besteht keine Notwendigkeit, einen richterlichen Beschluss, ein Dokument oder einen Empfangsnachweis im Verfahren ohne Urteil vorzulegen. Gegenstand des Vollstreckungsverfahrens ohne Urteil können nur Forderungen in Geld und Sicherheiten sein. Im Urteilsverfahren ist es möglich, dass der Forderungsinhaber nicht nur Geld oder Sicherheiten erhält, sondern auch die Überlassung und Räumung von Immobilien. Um ein Zwangsvollstreckungsverfahren beantragen zu können, muss ein richterlicher Beschluss vorliegen.

Wenn Sie im Ausland leben und ein Vollstreckungsverfahren gegen den Schuldner einleiten möchten, müssen Sie zunächst das Vermögen des Schuldners ermitteln. Dann können Sie eine Auskunft zu seiner Anschrift einholen. Wenn Sie jedoch ein Vollstreckungsverfahren mithilfe von UDA Legal Counselling einleiten möchten, können Sie für all Ihre Forderungen die gesamte rechtliche Unterstützung erhalten.

Mit UDA Legal Counselling werden Rechtsstreitigkeiten in der Türkei einfach und unkompliziert. UDA Legal Counselling bietet juristische Dienstleistungen an und kümmert sich um alle rechtlichen Verfahren von im Ausland lebenden türkischen Staatsbürgern. Darüber hinaus unterstützen wir im Ausland lebende Personen. Diese Unterstützung erstreckt sich auf die Vollstreckung von Forderungen in der Türkei und die Ermittlung des Vermögens sowie der Adressen des Schuldners vor dem Rechtsstreit. UDA Legal arbeitet mit spezialisierten Anwälten und Organisationen zusammen.

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