Die Anerkennung einer Scheidung gehört zu den Problemen, mit denen Millionen von im Ausland lebenden türkischen Staatsbürgern konfrontiert sind. Menschen im Ausland müssen mit dem Verlust einiger Rechte rechnen, wenn sie den rechtlichen Gegebenheiten in der Türkei nicht folgen können. Die wichtigsten rechtlichen Probleme der im Ausland lebenden Bürger sind zum Beispiel das Familienrecht, das Erbrecht, das Immobilienrecht und das Verwaltungsrecht.
Bürger, die im Ausland leben, möchten möglicherweise viele Verfahren einhalten, darunter zum Beispiel im Zusammenhang mit Eheverträgen, Gütertrennung, Scheidung, Anerkennung und Vollstreckung von Gerichtsentscheidungen, Standesamtsangelegenheiten usw. Insbesondere müssen die Bürger möglicherweise Informationen über die Scheidung und die Gerichtsentscheidungen erhalten. Scheidungsfälle mit einem ausländischen Element sind aus praktischer und theoretischer Sicht sehr wichtig.
Anerkennung der Scheidung – Was ist ein Verfahren zur Anerkennung und Vollstreckung?
Scheidungsurteile, die von ausländischen Gerichten erlassen wurden, sind in der Türkei nicht gültig. Allerdings muss die Scheidung der Bürger in einem anderen Land in der Türkei gültig sein. Betroffene Personen müssen in der Türkei ein Verfahren zur Anerkennung und Vollstreckung einleiten, damit die Scheidung im Standesamt und anderen Aufzeichnungen wirksam wird.
Das Verfahren zur Anerkennung und Vollstreckung ist eine Klage zur Umsetzung von Gerichtsentscheidungen, die im Ausland getroffen und vollstreckt wurden, in der Türkei. Ein Verfahren zur Anerkennung und Vollstreckung ist die Anerkennung der Entscheidung über die Scheidung im Ausland durch die zuständigen und befugten Gerichte in unserem Land.
Wenn es kein Verfahren zur Anerkennung und Vollstreckung der Scheidung gibt, ist die Gültigkeit der von ausländischen Gerichten ausgesprochenen Scheidung in unserem Land nicht gültig. Dies kann in vielerlei Hinsicht zu Problemen führen, z. B. bei Wiederverheiratung, Erbschaft und Aufteilung des Vermögens. Um Probleme in der Zukunft zu vermeiden, ist es daher notwendig, ein Verfahren zur Anerkennung und Vollstreckung einzuleiten.
Personen, die im Ausland geschieden sind, werden im türkischen Standesamt als noch verheiratet geführt. Dies geschieht, wenn sie kein Verfahren zur Anerkennung und Vollstreckung eingeleitet haben. Dies wird jedoch ein Problem darstellen, wenn sie erneut heiraten möchten. Außerdem sind die geschiedenen Ehegatten in der Türkei auch dann Erben, wenn sich die im Ausland lebenden Personen scheiden lassen, wenn es keine Anerkennung gibt. Diese Probleme werden durch die Einleitung eines Verfahren zur Anerkennung und Vollstreckung für die Anerkennung einer im Ausland ergangenen Scheidungsentscheidung in der Türkei vermieden.
Wie leitet man ein Verfahren zur Anerkennung und Vollstreckung einer Scheidung ein?
Im Ausland lebende Bürger können bei den Familiengerichten in der Türkei ein Verfahren zur Anerkennung und Vollstreckung einleiten. Für Personen, die das Scheidungsverfahren vor einem ausländischen Gericht abgeschlossen haben, ist ein Verfahren zur Anerkennung und Vollstreckung erforderlich, damit ihre Scheidung in unserem Land gültig ist.
Um ein Verfahren zur Anerkennung und Vollstreckung einzuleiten, müssen im Ausland lebende Personen nicht persönlich in der Türkei anwesend sein. Eine oder beide Parteien können ein Verfahren zur Anerkennung und Vollstreckung einleiten, indem sie einem Anwalt eine Vollmacht erteilen. Gleichzeitig wird der Abschluss des Verfahrens mit dem Anwalt weniger Zeit in Anspruch nehmen.
Wenn beide Ehepartner dem Anwalt eine Vollmacht erteilen, sind die Verfahren in 1–2 Monaten abgeschlossen. Wenn einer der Ehegatten dem Anwalt keine Vollmacht erteilt, wird das Verfahren länger dauern. Daher ist es äußerst wichtig, einen Anwalt zu bevollmächtigen, damit das Verfahren nicht zu lange dauert.
Welche Dokumente sind für ein Verfahren zur Anerkennung und Vollstreckung einer Scheidung erforderlich?
Erforderliche Unterlagen für Verfahren zur Anerkennung und Vollstreckung
- Das ursprüngliche Scheidungsurteil, das vom Gericht im Ausland erlassen wurde
- Ein Kommentar oder eine Apostille, aus der hervorgeht, dass die endgültige Fassung des Scheidungsurteils von einem ausländischen Gericht ausgestellt wurde
- Übersetzung des von ausländischen Gerichten erlassenen Scheidungsurteils ins Türkische (durch einen Dolmetscher und mit Ausfertigung der Übersetzung durch einen Notar oder Konsulate)
- Fotokopie von Reisepässen und Personalausweisen von im Ausland geschiedenen Personen
- Erteilung der Vollmacht zur Scheidungsanerkennung