Beispielfall:
Sie erheben bei einem Ihrer Kunden den dringenden Verdacht, dass dieser trotz Sozialleistungsbezug Vermögen in der Türkei besitzt. Sie können dem Kunden jedoch nichts nachweisen.
In diesem Fall setzt sich Ihr Mitarbeiter bzw. der Sachbearbeiter der Leistungsabteilung des Kunden mit uns in Verbindung und übermittelt uns die türkische Personalausweisnummer und erteilt uns einen Rechercheauftrag über diesen Kunden. Im Anschluss können wir mit unserer Recherchearbeit beginnen. Wir fragen beim türkischen Grundbuchamt nach unbeweglichem Eigentum des Kunden.
So ermitteln wir detaillierte Informationen über die abgefragte Person und ihre Immobilie in der Türkei wie z.B. die Kartenansicht, vollständige Anschrift sowie Bilder der Immobilie.
Nach Abschluss unserer Ermittlungsarbeit setzen wir uns mit dem Sachbearbeiter der Leistungsabteilung erneut in Verbindung und präsentieren diesem unsere Ermittlungsergebnisse und stellen diesem die Ermittlungsakte zur Verfügung. Der Sachbearbeiter kann nunmehr den Kunden mit den vorhandenen Ergebnissen/Beweisen konfrontieren und die Sozialleistungen vorerst einstellen. Falls unsere Recherchearbeit ins Leere läuft und wir über den Kunden keine Ergebnisse erzielen konnten, teilen wir Ihnen das selbstverständlich auch mit. In diesem Fall werden alle von Ihnen übermittelten Daten vernichtet und der Vorgang bei uns geschlossen. Der komplette Vorgang bleibt während des ganzen Verfahrens anonym.