Im Ausland lebende Bürger bleiben lange in dem Land, in dem sie leben und werden sogar Staatsbürger dieses Landes. Aus diesem Grund können im Ausland lebende Bürger, deren Reisen in die Türkei auf kurze Urlaubszeiten beschränkt sind, ihren persönlichen juristischen Themen nicht angemessen nachgehen. In diesem Fall kann es zu Situationen wie dem Verlust von Ansprüchen kommen.
Eines der häufigsten Bedürfnisse von im Ausland lebenden türkischen Staatsbürgern ist die detaillierte Beantragung von Bescheinigungen und die Adressenermittlung der mit einer Erbschaft in Zusammenhang stehenden Personen. Zur Feststellung des vom Verstorbenen verbliebenen Vermögens ist ein Erbschein erforderlich. Zur Vermeidung von Anspruchsverlusten ist die Verfolgung von Vermögensabfragen und anderen Vorgängen durch Rechtsanwälte wichtig.
Bei in Deutschland lebenden Türken und solchen, die ihre Staatsangehörigkeit gewechselt haben, können Probleme bei der Ermittlung von Erbschaften und anderen Vorgängen auftreten. Der Grund hierfür ist, dass die Erben nicht in den Personenstandsregistern in der Türkei aufgeführt sind. Deshalb ist es notwendig, die Erbschaft mit offiziellen und beglaubigten Dokumenten nachzuweisen.
Zu den Rechtsverlusten von im Ausland lebenden Bürgern zählt das Unvermögen, nachzuverfolgen, ob ihnen ein Erbe hinterlassen wurde. Bei Themen wie der Nachverfolgung der rechtlichen Prozesse in Zusammenhang mit der Erbschaft, der Feststellung des Erbes und der Übertragung des Erbes können Probleme auftreten. Wenn einige der Erben des Erblassers im Ausland leben, kann das bezüglich der Erbschaftsgüter zu verfolgende rechtliche Verfahren nicht verfolgt werden.
Das Vorkommen von erheblichen Problemen bei der Aufteilung von Immobilien, kann zu Schwierigkeiten wie der nicht stattfindenden die Nichtbeachtung Übertragung des Erbes führen. Aufgrund dessen, dass sich die Erben im Ausland befinden, kann es zu Situationen wie der Verlängerung der Zustellungsdauer und zum Nichtabschluss von Verfahren für eine lange Zeit kommen.
Themen wie die Anwendung des Landesrechts in allen erbrechtlichen Fällen und der Zuständigkeit der Gerichte der Länder sind im 1929 zwischen Deutschland und der Türkei geschlossenen und immer noch gültigen Konsularvertrag enthalten.
Mit Verfahren zur Bestimmung des Nachlasses, also des Erbes, kann insbesondere, wenn der Erblasser ein Staatsbürger der Republik Türkei ist, der gesamte Nachlass ermittelt werden. Das Ergebnis der Recherche kann alle Nachlässe aufdecken, was für Erben ein großer Vorteil ist.
Ermittlung von und Verfahren zu beweglichen Sachen
Im Rahmen des Abkommens sind die Gerichte des Staates, dessen Staatsbürger der Erblasser ist, für die Vererbung von beweglichen Sachen (wie z.B. Bankkonten, Geld, Auto), Herausgabeansprüche, Erbeinsetzung und alle Arten von Verfahren in Bezug auf Erbschaft zuständig.
Wenn die verstorbene Person türkischer Staatsbürger ist, ist in diesem Fall für die Feststellung des Erbrechts in Bezug auf bewegliches Vermögen eine Bestimmung vor türkischen Gerichten erforderlich.
Ermittlung von und Verfahren zu Immobilien
Hingegen sind für Erbschaftssachen sowie Herausgaben, Erbeinsetzung und Testamenten zu Gebäuden, Grundstücken o.ä. sowie alle Verfahren und ähnliche Ansprüche zu verdeckten Anteilen die Gerichte des Landes zuständig, in dem sich die Immobilie befindet. Wenn sich die Immobilie in der Türkei befindet, wird in Erbschaftsverfahren zu Immobilien an die Gerichte dieses Landes verwiesen.
Erbschein und Erbschaftsklage
Ein Erbschein oder Erbenbescheinigung sind Dokumente, welches offiziell nachweist, dass Personen gemäß einem Notar- oder Gerichtsurteil Erben sind. Ein im Ausland lebender türkischer Staatsbürger kann sich für das Erbe in der Türkei über die zuständigen türkischen Gerichte einen Erbschein ausstellen lassen. Hierfür reicht es aus, wenn sich der Erbe an ein beliebiges Gericht in der Türkei wendet.