In Deutschland lebende türkische Staatsbürger pflegen in vielen rechtlichen und privaten Fragestellungen weiterhin Beziehungen zu ihren sozialen Kreisen in der Türkei. Diese Bürger, die in die Türkei nach Belieben ein- uns ausreisen, geraten dabei möglicherweise in Konflikt mit ihren Verwandten und Bekannten in der Türkei bei den Themen Schulden und Erbschaft. Da sie sich im Ausland aufhalten, können sie ihre Rechtsgeschäfte in der Türkei nicht engmaschig verfolgen und ihre Forderungen dort nicht eintreiben.
Zu den rechtlichen Fragestellungen, mit denen in Deutschland lebende Bürger die größten Schwierigkeiten haben, gehören die Weiterverfolgung aller Arten von Forderungen in der Türkei, Vollstreckungsverfahren, sowie die Ermittlung und Feststellung des Schuldnervermögens. Forderungen und Vollstreckungsverfahren von im Ausland lebenden Bürgern gehören zu den besonders bedeutsamen rechtlichen Fragestellungen. Unsere im Ausland lebenden Bürger können ihre Schulden und Forderungen nicht eintreiben.
Die im Ausland lebenden Bürger müssen an Rechtsverfahren mitwirken, um ihre Schulden und Forderungen entsprechend eintreiben zu können. Der Umstand, dass der Schuldner im Ausland lebt, ist kein Hindernis für die Zustellung einer Zahlungsaufforderung oder die Durchführung eines Vollstreckungsverfahrens. Bei Zwangsvollstreckungen und Inkassoverfahren ist rechtlicher Rat besonders wichtig.
Wie werden Vollstreckungen und Forderungseintreibungen durchgeführt?
Das türkische Recht kennt Zwangsvollstreckungsverfahren zur Einziehung von Forderungen mit und ohne Urteil. Vollstreckungsverfahren mit einem Urteil sind die erste Stufe bei der Stellung eines Antrags an das Gericht durch den Gläubiger und nach dem Gerichtsverfahren ergeht ein Beschluss zu seinen Gunsten. Nach dieser Entscheidung besteht die Möglichkeit, bei der Vollstreckungsbehörde einen Antrag auf die Vollstreckung dieses Beschlusses stellen und diese zu verlangen. Beim Vollstreckungsverfahren ohne Urteil handelt es sich um ein Vollstreckungsverfahren, das vom Gläubiger mit einem Antrag an die Vollstreckungsbehörde durchgeführt wird.
Bei Vollstreckungsverfahren ohne Urteil sind kein gerichtlicher Beschluss und keine Beibringung von Beweisen erforderlich. Gegenstand eines Vollstreckungsverfahrens ohne Beschluss können nur Forderungen in Geld und Sicherheiten sein. Gegenstand eines Vollstreckungsverfahrens mit einer richterlichen Anordnung können nicht nur Geld und Sicherheiten sein; dort kann vielmehr auch die Übergabe und Räumen von Immobilien gegenständlich sein. Bei Vollstreckungsverfahren ohne Urteil ist ein gerichtlicher Beschluss zwingend erforderlich.
Wenn Sie in Deutschland leben und ein gerichtliches Vollstreckungsverfahren gegen einen Schuldner einleiten möchten, besteht der erste Schritt in der Ermittlung des Vermögens und der Anschrift des Schuldners. Nach dieser Ermittlung kann ein Vollstreckungsverfahren eingeleitet werden. UDA Legal Consulting bietet Ihnen sämtliche Unterstützung in Bezug auf Ihre Forderungen und Vollstreckungsverfahren an.
Die UDA Legal wickelt alle Rechtsverfahren für im Ausland lebende türkische Staatsbürger in der Türkei ab. UDA Legal Consulting erbringt Dienstleistungen in rechtlichen Angelegenheiten und arbeitet mit erfahrenen Rechtsanwälten und Organisationen zusammen. Wir unterstützen im Ausland wohnhafte Personen in allen rechtlichen Fragen in Bezug auf ihre in der Türkei bestehenden Forderungen.