Staatsanwälte

Beispielfall:

Sie haben bei einem Beschuldigten den dringenden Tatverdacht, dass dieser sich einer Straftat in Deutschland schuldig gemacht haben könnte, welches in Verbindung mit Eigentum und/oder Vermögen in der Türkei steht. Wir denken hier bspw. an Betrug von Sozialleistungen oder Insolvenzverschleppung.

Sie können diesem jedoch die existenz des Eigentums oder des Vermögens in der Türkei nicht beweisen.

In diesem Fall setzt sich der Sachbearbeitende Staatsanwalt/-in mit uns in Verbindung und übermittelt uns die türkische Personalausweisnummer und erteilt uns einen Rechercheauftrag über diese Person. Im Anschluss können wir mit unserer Recherchearbeit beginnen. Wir fragen über das türkische Grundbuchamt nach unbeweglichem Eigentum der Person ab.

So ermitteln wir detaillierte Informationen über die abgefragte Person und ihre Immobilie in der Türkei wie z.B. die Kartenansicht, vollständige Anschrift sowie Bilder der Immobilie.

Nach Abschluss unserer Ermittlungsarbeit setzen wir uns mit dem Sachbearbeiter erneut in Verbindung und präsentieren diesem unsere Ermittlungsergebnisse und stellen ihm die Ermittlungsakte zur Verfügung. Der Sachbearbeiter kann nunmehr den Beschuldigten mit den vorhandenen Ergebnissen/Beweisen konfrontieren bzw. die Anklage auf die erlangten Beweise stützen.

Falls unsere Recherchearbeit ins Leere läuft und wir über die abgefragte Person keine Ergebnisse erzielen konnten, teilen wir Ihnen das selbstverständlich auch mit. In diesem Fall werden alle von Ihnen übermittelten Daten vernichtet und der Vorgang bei uns geschlossen. Der komplette Vorgang bleibt während des ganzen Verfahrens anonym.