Beispielfall:
Sie erheben bei einem Steuerzahler den dringenden Verdacht, dass dieser weiteres unangemeldetes Vermögen in der Türkei besitzt und seiner Steuerpflicht nicht vollständig nachkommt. Sie können diesem jedoch nichts nachweisen.
In diesem Fall setzt sich Ihr Mitarbeiter bzw. der Sachbearbeiter des Steuerzahlers mit uns in Verbindung und übermittelt uns die türkische Personalausweisnummer und erteilt uns einen Rechercheauftrag über diese Person. Im Anschluss können wir mit unserer Recherchearbeit beginnen. Wir fragen über das türkische Grundbuchamt nach unbeweglichem Eigentum der Person ab.
So ermitteln wir detaillierte Informationen über die abgefragte Person und ihre Immobilie in der Türkei wie z.B. die Kartenansicht, vollständige Anschrift sowie Bilder der Immobilie.
Nach Abschluss unserer Ermittlungsarbeit setzen wir uns mit dem Sachbearbeiter erneut in Verbindung und präsentieren diesem unsere Ermittlungsergebnisse und stellen ihm die Ermittlungsakte zur Verfügung. Der Sachbearbeiter kann nunmehr den Steuerzahler mit den vorhandenen Ergebnissen/Beweisen konfrontieren.
Falls unsere Recherchearbeit ins Leere läuft und wir über die abgefragte Person keine Ergebnisse erzielen konnten, teilen wir Ihnen das selbstverständlich auch mit. In diesem Fall werden alle von Ihnen übermittelten Daten vernichtet und der Vorgang bei uns geschlossen. Der komplette Vorgang bleibt während des ganzen Verfahrens anonym.